Kleinere und mittlere Unternehmen können als Aussteller Förderung beantragen.
Damit „Erfolg durch Messen“ auch für kleine und mittelständische Unternehmen bereits in diesem Jahr wieder greift, erhalten sie finanzielle Unterstützung.
Für ihre Teilnahme als Aussteller auf ausgewählten deutschen internationalen Messen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) Fördermittel im Umfang von bis zu 20 Millionen Euro bereit, um gezielt das Exportmarketing der Unternehmen hierzulande zu stärken. Das Programm startet im Oktober und soll bis Ende 2022 laufen. Die internationalen Messen sind nach wie vor pandemiebedingt stark eingeschränkt.
„Mit dem neuen Programm fördern BMWi und Bafa die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland“, bekräftigt Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Für Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Messewirtschaft Auma, ist die „Förderung kleiner und mittelständischer Aussteller ein wichtiges Signal für den Neustart in unserer Branche.“ Es unterstütze gezielt das Messemarketing der Unternehmen, um neue Kunden zu gewinnen, neue Märkte zu erschließen und bestehende Geschäftskontakte zu festigen. „Gerade nach dem langen, Corona-bedingten Stillstand sind kleine und mittelständische Unternehmen dringend auf Impulse durch Messen angewiesen, weil sie hier ihre Innovationen direkt präsentieren und Kunden persönlich ansprechen können.“
Teilnehmen an dem neuen Programm können Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die nach der EU-Definition zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören, damit weniger als 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter oder Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für Flächenmiete und Standbau im Rahmen eines Einzelstandes. Die Förderung umfasst einen Zuschuss von bis zu 12.500 Euro. Die Liste der förderfähigen Veranstaltungen und die Fördervoraussetzungen können unter www.bafa.de/mkmu abgerufen werden. Ab 2. August 2021 können Anträge online gestellt werden.